Igel-
Leistungen
Verschiedene Untersuchungs- und Behandlungsverfahren, sind
derzeit nicht im Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung
enthalten. Die Praxis kann einige dieser Maßnahmen
als Selbstzahlerleistung anbieten
.
1. Untersuchungen zum
Schlaganfallrisiko
Die Schlaganfallvorsorge ist nach wie vor für viele
Menschen ein Schicksalsschlag. Oft bleiben Behinderungen,
die teilweise zu Pflegebedürftigkeit führen.
Der Schlaganfall ist die dritthäufigste Todesursache.
Häufigste Ursache des Schlaganfalls ist eine Mangeldurchblutung
des Gehirns durch Verschluss der Hirnschlagadern.
Frühzeitige Erkennung von Risikofaktoren bereits vor
dem Einsetzen erster Symptome ist die einzige Möglichkeit,
einem Schlaganfall vorzubeugen.
Risikofaktoren
sind:
- Hoher Blutdruck
- Rauchen
- Zuckerkrankheit
- Fettstoffwechselstörung (erhöhter Cholesterinspiegel)
- Übergewicht
- Alter über 50 Jahre
- Bewegungsmangel
- Schlaganfälle in der Familie
Diese
Risikofaktoren führen zu Schäden der Blutgefäße,
der so genannten Arteriosklerose. Es kommt zu Ablagerungen
und Verdickungen der Gefäßwand und damit zur
Gefäßverengung. Hochgradige Verengungen der
Hirnschlagadern können auch vorliegen, ohne dass Warnsymptome
für einen Schlaganfall aufgetreten sind. Solche Gefäßverengungen
kann der Neurologe mit einer speziellen, nebenwirkungsfreien
Ultraschalluntersuchung, der farbkodierten Duplexsonographie
sicher erkennen.
Je mehr
Risikofaktoren für Sie zutreffen, desto sinnvoller
ist eine Ultraschalluntersuchung als Früherkennungsuntersuchung,
auch wenn Sie keine Beschwerden haben.
Zur Abschätzung Ihres persönlichen Schlaganfallrisikos
gehört außerdem eine Kontrolle des Blutdrucks
und gegebenenfalls des Blutzuckers und der Blutfette.
Unsere Praxis bietet Ihnen eine Schlaganfallvorsorgeuntersuchung
an, mit der Sie Ihr persönliches Risiko einschätzen
können. Diese umfasst:
- Ultraschalluntersuchung der Halsschlagadern
- Messung des Blutdrucks
- Ärztliche Beratung
Gegebenenfalls zusätzlich:
- Ultraschalluntersuchung der Schlagadern im Gehirn (transkranielle
Doppler-/Duplexsonographie)
und
- Bestimmung von Blutzucker und Blutfetten.
Eine Schlaganfallvorsorgeuntersuchung ohne das Vorliegen
typischer Krankheitssymptome gehört nicht zum Leistungskatalog
der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie darf deshalb
vom Arzt nicht auf Chipkarte oder Überweisungsschein
erbracht und der Krankenkasse in Rechnung gestellt werden.
Es handelt sich also um eine Selbstzahlerleistung. Die
Liquidation erfolgt auf der Grundlage der amtlichen Gebührenordnung
für Ärzte (GOÄ).
2.
Behandlung mit Botulinum Toxin
kosmetische Behandlungen (Falten)
Behandlung von übermäßigen Schwitzen
3.Vorsorgeuntersuchungen
Facharzt-Check
Alzheimer-Test
Hat Ihr Gedächtnis nachgelassen?
Haben Sie starke Stimmungsschwankungen, die Sie nicht steuern
können?
Können Sie sich schwer orientieren?
Fühlen Sie sich antriebslos?
Das könnte Alzheimer sein!
Hier können nur genaue Untersuchungen zeigen, wie
wir Ihnen helfen können:
- Facharztcheck auf Wunsch
- umfassende neurologische Untersuchung
- EEG (Hirnstrommessung)
- MMST (Minimentalstatus), DemTec und Uhrentest
Gemäß GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) beträgt
die Gebühr für alle vier Untersuchungen ca. 90,-
Euro.
4. Lichttherapie bei Depressionen
Die
Therapie bringt neues Licht in Ihr Leben, macht Sie frisch
und regeneriert Sie. Die Lichttherapie hebt Ihre Stimmung
an und bringt Sie wieder in den Zeittakt (Jetlag).
Erleben Sie es selbst!
Für
diese Leistung berechnen wir nach GOÄ (Gebührenordnung
für Ärzte) ca.18,- Euro pro "bright light"
Sitzung (30 Minuten). Es werden 5-10 Sitzungen empfohlen.
5.
nervenärztliche und verkehrsmedizinische Begutachtung
Die
Erstellung von Sachverständigen-Gutachten zur Vorlage
bei Versicherungen, bei Gerichten und anderen Institutionen
kann außerhalb der kassenärztlichen Tätigkeit
kann nach individueller Absprache und Beauftragung erfolgen.
Fahrtauglichkeitsuntersuchung
Nach Entzug des Führerscheins wegen Fahrens unter
Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinflusses oder aus
anderen gesundheitlichen Gründen, fordert das Landeseinwohnermeldeamt
ein psychiatrisches oder neurologisches Gutachten zur Wiedererlangung
der Fahrerlaubnis an.
Herr Dr. med. Belian ist von der Ärztekammer Brandenburg
speziell zur Erstellung dieser Gutachten zugelassen.
Die Gebühr hängt vom Aufwand ab und richtet sich
nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).
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